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Fortbestehensprognose

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNG

Nach dem zweistufigen Überschuldungsbegriff, wie ihn der OGH seit der Grundsatzentscheidung SZ 59/216* in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa auch: OGH 1Ob655/86 vom 3.12.1986) vertritt, ist die RECHNERISCHE ÜBERSCHULDUNG (das Überwiegen der Passiven über die Aktiven) von der INSOLVENZRECHTLICHEN ÜBERSCHULDUNG zu unterscheiden. Diese liegt nicht vor, wenn es für die Gesellschaft eine POSITIVE FORTBESTEHENSPROGNOSE gibt, in der die Lebensfähigkeit / der Fortbestand der Gesellschaft unter Bedachtnahme auf eingeleitete Sanierungsmaßnahmen hinreichend, das heißt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, dargelegt wird.

Der insolvenzrechtlich relevante Tatbestand der Überschuldung wird durch eine POSITIVE FORTBESTEHENSPROGNOSE beseitigt und erlaubt dem sorgfältigen Geschäftsführer insoweit die Durchführung einer AUSSERGERICHTLICHE UNTERNEHMENSSANIERUNG.

Hinsichtlich des Aufbaus und des Inhalts von Fortbestehensprognosen hat sich in den letzten Jahren ein adäquater Standard etabliert, der in mehreren LEITFÄDEN UND RICHTLINIEN dokumentiert ist. Diese empfohlenen Fachmeinungen haben große Anerkennung erfahren und werden häufig von Wirtschaftsprüfern und Banken vorausgesetzt. Die Empfehlung lautet, sich an diesen durchaus praxisnahen Leitfäden zu orientieren, umso mehr als genügend Freiraum für pragmatische Ansätze und zur Berücksichtigung aller Besonderheiten der Unternehmen (z.B. Größe, Branche, Finanzierung) vorhanden ist.

Relevante Leitfäden sind:

  • Leitfaden der WKO 2016
  • IDW-Standard S6 (Institut der Wirtschaftsprüfer)

Droht eine rechnerische Überschuldung oder liegt diese bereits vor, verlangen Banken (Prolongation von Finanzierungen) und Wirtschaftsprüfer regelmäßig die Vorlage einer Fortbestehensprognose. Gerade bei guter Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft geht unsere Empfehlung dahin, diesem voraussichtlichen Begehren durch PROAKTIVES HANDELN zuvorzukommen. Die Beiziehung eines geschulten Beraters bei Erstellung und Präsentation der Fortbestehensprognose kann deren Glaubwürdigkeit und damit Akzeptanz wesentlich verbessern.

Die Fortbestehensprognose mit ihren strukturierten, zukunftsgerichteten Modulen, wird immer häufiger auch als ein Instrument zur KRISENFRÜHERKENNUNG und der INSOLVENZPROPHYLAXE eingesetzt. Gerade der immanente STRATEGIE- UND PLANUNGSPROZESS trägt dazu bei, ein klares Bild über die tatsächliche Lage des Unternehmens zu erhalten und erkennen zu können, ob sich eine Krise abzeichnet.

PFLICHT ZUR ERSTELLUNG

Jeder Unternehmer gem. UGB (Geschäftsführer bei GmbH) ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Beurteilung des Fortbestehens des Unternehmens („going concern-Prämisse“) vorzunehmen.

Die Erstellung einer Fortbestehensprognose im insolvenzrechtlichen Sinn ist für jene Rechtsträger von Bedeutung, die vom Anwendungsbereich des § 67 IO erfasst sind. Dies sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, sowie Verlassenschaften.

Nachstehend sind typische Sachverhalte und Indizien aufgezählt, die einen sorgfältigen Geschäftsführer jedenfalls zur Beibringung eines formellen Nachweises zum Fortbestehen seines Unternehmens veranlassen sollten. In diesen Fällen ist daher die Erstellung einer detaillierten Fortbestehensprognose dringend empfohlen und geboten:

  • Negatives Eigenkapital im (Entwurf des letzten Jahresabschluss)
  • Verlust des halben Nennkapitals, bei anhaltend negativen Ergebnissen
  • Deutlich erkennbare Krisensymptome (finanzielle und/oder betriebliche Umstände), die eine weitere Verschlechterung der Unternehmenssituation erwarten lassen müssen und bei anhaltend negativen Ergebnissen zu einem Aufzehren des Eigenkapitals im nächsten Jahr führen könnten.

Bilanzielle vs. Insolvenzrechtliche Überschuldung

Bilanz 31.12.

AV UV EK
FK
  • Buchmäßige
  • Bilanzielle

Überschuldung

§ 225 (1) UGB

Erläuterung erforderlich, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt

Überschuldungsprüfung

zweistufiger Prüfungsprozess gem. OGH Grundsatzentscheidung*

  1. Rechnerische Überschuldung
    (Status zu Liquidationswerten)
  2. Fortbestehensprognose
* SZ 59/216 v. 03.12.89 Ob 655/86

Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor, wenn EINE der beiden Prüfungen positiv ausfällt.

 

Bestandteile

 

Analyse

  • Erfolgsentwicklung
  • Bilanzentwicklung
  • Liquiditätsentwicklung
  • Verlustursachen

Massnahmen

  • ertragswirtschaftliche
  • finanzwirtschaftliche
  • organisatorische und strategische Restrukturierung

Planung

  • Erfolgsplanung
  • Finanzplanung
  • Planbilanz
  • Zukunftsaussichten

 

Prognose

  Primärprognose Sekundärprognose
Fokus Liquiditätsentwicklung Erfolgs-, Finanz- & Bilanzentwicklung
Ziel Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit* Turn Around mit Wiederherstellung der Ertragskraft & finanziellen Stabilität**
Zeitraum 6-12 Monate 2-3 Wirtschaftsjahre
Planungsperioden Monat Quartal bzw. Jahr
  * Zahlungsfähigkeit muss während des gesamten Beobachtungszeitraums gesichert sein (vgl. OGH SZ 59/216; 61/122) **Wiederherstellung eines positiven Vermögensstandes (positives Eigenkapital in JA, Beseitigung der rechnerischen Überschuldung) keine Voraussetzung einer positiven Fortbestehensprognose mehr (vgl. Prof. Karollus)

 

Anforderungen / Inhalte

  Nr. Anforderung Fortbestehensprognose gemäß Leitfaden
Analyse 1 Lagebeurteilung der Unternehmenssituation (Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage)
2 Lagebeurteilung der gesamtwirtschaftlichen Rahmensituation und der Branchenentwicklung
3 Feststellung des Krisenstadiums und Krisenursachenanalyse
Primärprognose 4 Darstellung des Finanzplans samt Erläuterungen (6-12 Monate)
Sekundärprognose 5 Darstellung des Sanierungs- oder Unternehmenskonzepts
6 Darstellung einer darauf basierenden integrierten Planungsrechnung für den Prognosezeitraum (Erfolgs-, Finanz- und Bilanzplanung)
7 Darstellung der Finanzierungsmaßnahmen und allfälliger externer Sicherstellungen für Gläubiger
8 Angaben zur Umsetzung und Kontrolle des Sanierungs- oder Unternehmenskonzepts
Prognoseergebnis 9 Begründete Aussage über die Fortführung der geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen

Ergebnis

Die Fortbestehensprognose hat im Ergebnis eine begründete Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Fortbestehensprognosen nach anerkannten Methoden (Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreich, KMU Forschung Austria (2016), Leitfaden Fortbestehensprognose – Gemeinsame Stellungnahme, IDW Leitfaden (D))
  • Einsatz erfahrener und zertifizierter Sanierungsberater
  • Nachvollziehbare und objektive Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführer und Kapitalgeber
  • Begleitung in der Umsetzungsphase und im Controlling
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